1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 10. November 2016 der fahrlässigen schweren Körperverletzung, begangen am 6. Juni 2014 in Tüscherz zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 6‘000.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘200.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen.