1. Das Gesuch um amtliche Verteidigung wird gutgeheissen. Dem Beschuldigten wird Frau Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin beigeordnet. 2. Soweit A.________ vor oberer Instanz obsiegt, wird die Entschädigung seiner amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________, wie folgt bestimmt: