Der Mehrwertsteueransatz beträgt für die im Jahre 2017 erbrachten Leistungen 8%, für die im Jahre 2018 erbrachten Leistungen neu 7,7%. Da lediglich ein Posten von 10 Minuten auf das Jahr 2018 entfällt, wird vorliegend ausnahmsweise auf eine Ausscheidung der Mehrwertsteuer 2017/2018 verzichtet. Die Verteidigung wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass sie künftig eine entsprechende Ausscheidung vorzunehmen hat.