37. Amtliche Entschädigung obere Instanz Infolge Gutheissung des Gesuchs um amtliche Verteidigung für das oberinstanzliche Verfahren hat Rechtsanwältin B.________ Anspruch auf Ersatz ihres Verteidigungsaufwands durch den Kanton Bern. Der von ihr gemäss Kostenaufstellung vom 9. Januar 2018 geltend gemachte Zeitaufwand von 18,5 Stunden erscheint noch als angemessen, ebenso die Auslagen von CHF 63.50. Der Mehrwertsteueransatz beträgt für die im Jahre 2017 erbrachten Leistungen 8%, für die im Jahre 2018 erbrachten Leistungen neu 7,7%.