33. Verbindungsbusse Gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Freiheitsstrafe mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden. Es ist insbesondere in solchen Fällen auf eine Verbindungsbusse zu erkennen, in denen spezialpräventive Gründe einen spürbaren Denkzettel für den Beschuldigten erforderlich machen (BGE 134 IV 1 E