29. Asperation Sachbeschädigung / Tatkomplex 2 Durch das in E. 28 beschriebene Vorgehen hat der Beschuldigte die linke hintere Tür des G.________ (Fahrzeugmarke) beschädigt und einen Sachschaden in der Höhe von rund CHF 1‘000.00 verursacht. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und nahm die Beschädigung des Fahrzeugs zumindest in Kauf. Wiederum ist von nichtigen Beweggründen und der Vermeidbarkeit der Verletzung des fremden Eigentumsrechts auszugehen. Die Kammer erachtet für die Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von 1 Monat als verschuldensangemessen, asperiert ist ein halber Monat aufzurechnen.