28. Asperation grobe Verkehrsregelverletzung durch Wurf eines Gegenstandes / Tatkomplex 2 Der Beschuldigte hat auf Höhe der Verzweigung Wankdorf einen kleinen harten Gegenstand aus dem Fenster seines Fahrzeugs gegen den G.________ (Fahrzeugmarke) von D.________ geworfen und damit das Risiko einer unkontrollierten Lenkbewegung bzw. Handlung von D.________ geschaffen. Dadurch wurden die Verkehrssicherheit und die körperliche Unversehrtheit der weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und wiederum aus nichtigen Beweggründen. Insgesamt ging das Verhalten des Beschuldigten jedoch nicht