27. Asperation grobe Verkehrsverletzung durch Nichtwahren des ausreichenden Abstands / Tatkomplex 1 Der Beschuldigte ist dem G.________ (Fahrzeugmarke) auf einer geraden Autobahnstrecke bei guten Wetter- und Sichtverhältnissen und einem Tempo von 130 km/h während mehreren Sekunden mit einem Abstand von rund einem Meter gefolgt und hat damit den einzuhaltenden Abstand massiv unterschritten. Die Verkehrssicherheit wurde stark gefährdet, ebenso lag eine Gefährdung der Insassen des G.________ (Fahrzeugmarke) und weiterer Verkehrsteilnehmer vor. Der Beschuldigte handelte spontan und in der Absicht, D._____