26. Asperation Nötigung / Tatkomplex 1 Die Strafe ist weiter aufgrund des Schuldspruchs wegen Nötigung angemessen zu erhöhen. Der Tatbestand der Nötigung schützt ein weiteres Rechtsgut, nämlich die Freiheit der Willensbildung, Willensentschliessung und Willensbetätigung des ein-