Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz und vertraute darauf, dass der Unfalltod der beiden Insassen ausbleiben würde, was jedoch tatbestandsimmanent ist. Auch die Rücksichtslosigkeit, welche der Beschuldigte bei seinem Vorgehen offenbarte, und das Handeln aus Frustration darüber, dass D.________ die Spur nicht sofort freigegeben hat, gehören zur Tatbestandsmässigkeit. Wie bereits erwähnt, ist sein Vorgehen von einer äusserst geringen Frustrationstoleranz geprägt und die Gefährdung der Leben der beiden Zeugen erfolgte aus nichtigem Anlass.