24. Einsatzstrafe qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung / Tatkomplex 1 24.1 Objektive Tatkomponenten Indem der Beschuldigte das Fahrzeug von D.________ auf den Pannenstreifen abgedrängt hat, hat er das hohe Risiko eines Unfalls mit (neben den beiden Zeugen) weiteren Involvierten und Schwerverletzten oder Toten geschaffen. Der Beschuldigte hat aus einer sich spontan ergebenden Situation impulsiv gehandelt, die Verwerflichkeit des Handelns und die kriminelle Energie sind als durchschnittlich zu bezeichnen. Insgesamt ging sein Handeln nicht über die Tatbestandsmässigkeit hinaus.