22. Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Strafzumessung und der Asperation zutreffend wiedergegeben, darauf wird verwiesen (pag. 209, S. 27 der Entscheidbegründung). In einem ersten Schritt ist die Strafe für das konkret schwerste Delikt zu bestimmen und anschliessend – bei gleicher Strafart – in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB angemessen zu erhöhen.