Der Wurf des Gegenstandes erfolgte überraschend und bei hoher Geschwindigkeit. Der laute Knall erschreckte die beiden Fahrzeuginsassen und hätte ohne weiteres zu einer spontanen gefährlichen Reaktion führen können, welche angesichts der Geschwindigkeit das Risiko eines schweren Verkehrsunfalls geborgen hätte. Die abstrakte Gefährdung der beiden Fahrzeuginsassen sowie auch der weiteren Verkehrsteilnehmer und damit der Verkehrssicherheit war gegeben. Der Beschuldigte handelte bezüglich der Verletzung der Verkehrsregeln vorsätzlich und in der Absicht, D.________ zu provozieren bzw. zu bestrafen.