Die in Art. 26 Abs. 1 SVG verankerte Grundregel, wonach andere im ordnungsgemässen Benutzen der Strasse nicht behindert oder gefährdet werden dürfen, ist von elementarer Bedeutung. Vorliegend hat der Beschuldigte einen kleinen harten Gegenstand aus seinem auf der Autobahn fahrenden Motorfahrzeug gegen dasjenige von D.________ geworfen. Durch sein Verhalten hat der Beschuldigte die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet. Der Wurf des Gegenstandes erfolgte überraschend und bei hoher Geschwindigkeit.