19. Subsumtion Nötigung Indem der Beschuldigte sein Fahrzeug wissentlich und willentlich gegen das parallel neben ihm fahrende Fahrzeug von D.________ gelenkt hat, zwang er diesen dazu, bis zur Hälfte der Fahrzeugbreite auf den Pannenstreifen auszuweichen, um eine Kollision zu verhindern. Der Beschuldigte handelte aus Verärgerung darüber, dass D.________ die Überholspur nicht sogleich freigab. Das Nötigungsmittel barg eine hohe Unfallgefahr bzw. eine Gefährdung des Lebens der Insassen und wurde aus nichtigem Grund bzw. aus Rache eingesetzt.