beispielsweise abgebremst, wäre er nicht oder schreckhaft ausgewichen, so hätte eine hohe Gefahr einer Kollision mit den nachfolgenden Fahrzeugen bestanden. Angesichts der gefahrenen Geschwindigkeiten hätte eine solche Kollision auch die hohe Gefahr von Schwerverletzten oder Toten geborgen. Die Vermeidung des Unfalls war ausschliesslich auf die Reaktion von D.________ zurückzuführen, welche für den Beschuldigten nicht vorhersehbar war und auf welche er nicht hoffen durfte. Der Beschuldigte hat damit ein hohes Unfallrisiko mit weiteren Schwerverletzten oder Toten geschaffen, welches gänzlich ausserhalb seiner Kontrolle lag.