28 Geschwindigkeit hinzukommen. Auch in der Literatur wird darauf hingewiesen, dass Art. 90 Abs. 3 SVG im Falle des Nichtwahrens des ausreichenden Abstands wohl ausschliesslich in Kombination mit weiteren Verkehrsregelverletzungen erfüllt sein dürfte (PHILIPP WEISSENBERGER, Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz, 2. Auflage 2015, N 178 zu Art. 90). Das Bundesgericht hat sich zu dieser konkreten Frage noch nicht explizit geäussert.