In allen Fällen spielt zudem das Überraschungsmoment eine entscheidende Rolle. Solche Fahrmanöver werden von den übrigen Verkehrsteilnehmern gerade aufgrund ihrer Dynamik bzw. der gefahrenen Geschwindigkeit erst spät wahrgenommen und lösen aufgrund des Überraschungseffekts unter Umständen eine Fehlreaktion mit weitreichenden Folgen aus. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalleintritts ist bei diesen Regelverstössen insbesondere aufgrund der gänzlich fehlenden Kontrolle über die Abläufe sehr hoch. Dies war jedoch vorliegend nicht der Fall. Zwar hielt der Beschuldigte lediglich einen Abstand von nur einem Meter ein.