26 che Gefahr, dass es zu einer Fehlreaktion kommt. Das Manöver war für D.________ zudem völlig überraschend erfolgt; er war auf ein solches Vorgehen des Beschuldigten nicht vorbereitet. Wäre D.________ angesichts des aussergewöhnlichen Verhaltens des Beschuldigten erschrocken und hätte abgebremst oder eine Lenkbewegung gemacht, wäre eine Kollision und damit angesichts des Tempos auch der Eintritt der Todesfolge wahrscheinlich gewesen.