Im Urteil des Bundesgerichts 6B_698/2017 vom 13. Oktober 2017 war der Beschuldigte über eine Strecke von ca. 2 km Stossstange an Stossstange hinter der Geschädigten gefahren und hat deren Fahrzeug auch absichtlich touchiert, so dass das Auto einen kleinen Satz nach vorne nahm. Dies, um sie zur Freigabe der linken Fahrspur zu bewegen. Das Bundesgericht ging angesichts dieser aggressiven Fahrweise davon aus, dass der Beschuldigte damit rechnen musste, dass die Fahrerin in Panik geraten und die Herrschaft über ihr Fahrzeug verlieren würde. Die Vorinstanz hat auch weitere vergleichbare Fälle dargelegt; auf diese Ausführungen kann verwiesen werden (pag.