__ legten überzeugend dar, dass der Gegenstand nur einen kleinen Schaden verursacht hatte, was mit ihrer Schilderung, dass der Beschuldigte einen kleinen aber festen Gegenstand geworfen habe, in Einklang steht. Gerade diesbezüglich sind ihre Aussagen für den Beschuldigten eher vorteilhaft und es sind auch keine Aggravierungstendenzen auszumachen, was für die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben spricht.