Wie detailliert und genau die beiden Zeugen die Wurfbewegung des Beschuldigten wahrnahmen und inwiefern aufgrund der konkreten Ereignisse – es kam offenbar zu einem lauten Knall – auch eine gewisse Interpretation erfolgt ist, kann offen bleiben. Fest steht jedenfalls, dass beide Zeugen beobachtet haben, dass ein Gegenstand aus dem Fahrzeug des Beschuldigten geworfen wurde, welcher ihr Fahrzeug traf. Schliesslich ist entgegen den Ausführungen der Verteidigung das geschilderte Ereignis physikalisch durchaus möglich bzw. wahrscheinlich. Gerade ein eher schwerer Gegenstand stösst kaum auf erheblichen Widerstand durch Gegenwind.