21 Auch die von der Verteidigung vorgebrachten physikalischen Gründe sprechen nicht dagegen, dass der von den Zeugen geschilderte Vorfall tatsächlich stattgefunden hat. Es handelte sich um ein dynamisches Geschehen, welches bei hoher Geschwindigkeit stattgefunden hat. Die präzise Schilderung eines solchen Vorfalls verursacht erfahrungsgemäss eher Mühe. Auch die Einschätzung von Abständen dürfte den beiden Zeugen unter diesen Umständen verständlicherweise schwer gefallen sein. In welchem Moment der Wurf des Gegenstandes genau erfolgt ist, war aufgrund der Fahrdynamik nur schwer nachvollziehbar.