_ zu diesem Zeitpunkt bereits in eine andere Richtung (Freiburg) eingespurt war und für ein persönliches Gespräch weder Anlass noch Gelegenheit bestand. Der Umstand, dass der Beschuldigte bei der Verzweigung Wankdorf D.________ erneut wahrgenommen hat und sogar angeben konnte, welche Spur dieser benutzt hatte, weist darauf hin, dass es zu einem aussergewöhnlichen Vorfall gekommen sein musste, welcher dem Beschuldigten ebenfalls gut in Erinnerung blieb.