Der Beschuldigte drängte den G.________ (Fahrzeugmarke) nach rechts ab, bis sich dieser ungefähr zur Hälfte auf dem Pannenstreifen befand. Dieser Vorgang dauerte wiederum mehrere Sekunden. Diese Manöver spielten sich bei einem Tempo von ca. 130 km/h ab. Danach beschleunigte der Beschuldigte sein Fahrzeug und fuhr davon. 13.5 Beweiswürdigung des zweiten Vorfalls / Tatkomplex 2 Auch bezüglich des zweiten Vorfalls erachtet die Kammer die Aussagen der beiden Zeugen als glaubhaft. Beide schilderten, den Beschuldigten auf Höhe Grauholz erneut wahrgenommen zu haben.