– kann nach Ansicht der Kammer kaum erfunden sein. Das Gleiche hat für das Abdrängen des Fahrzeugs der Zeugen zu gelten. Dass zu diesem Zeitpunkt reger Verkehr herrschte, sich aber dennoch keine weitern Verkehrsteilnehmer bei der Polizei gemeldet haben, steht ihrer Schilderung nicht entgegen. Zum einen ist es durchaus denkbar, dass nur das Fahrzeug von D.________ bedrängt wurde – das Abdrängmanöver konnte sich