19 E.________ bereits anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft kein Paar mehr waren. Für das Aufrechterhalten einer falschen Aussage bestand damit für beide kein ersichtlicher Anlass mehr. Zunächst einmal ist auf den vom Beschuldigten geschilderten Sachverhalt einzugehen. Der Beschuldigte brachte im Wesentlichen vor, D.________ habe gegen das Rechtsfahrgebot verstossen und zwischen Münchenbuchsee und Grauholz die linke Überholspur blockiert. Er habe zudem mehrere Schikanebremsstopps eingelegt und ihn zum Abbremsen gezwungen. Zwar ist durchaus vorstellbar, dass D.______