Es ist daher zu prüfen, welche Schilderung wahrscheinlicher erscheint und insgesamt als erwiesen betrachtet werden kann. Einleitend ist weiter darauf hinzuweisen, dass die von E.________ und D.________ geäusserten Vorwürfe äusserst schwer wiegen und keine nachvollziehbaren Gründe für eine derart schwer wiegende Falschbelastung ersichtlich sind. Beide Zeugen wurden anlässlich der Hauptverhandlung wiederholt auf ihre Wahrheitspflicht und die Bedeutung ihrer Aussagen hingewiesen. Beide haben ihre Aussagen vollumfänglich bestätigt. Kommt hinzu, dass D.________ und