18 bleibende Aussagen (4 Sekunden) gemacht. Erst auf Vorhalt der Umrechnung dieses Abstands in Metern hat der Beschuldigte seine Angaben korrigiert, was – wie die Verteidigung zutreffend darlegt – durchaus nachvollziehbar ist. Auch kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er erstmals an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorbrachte, er sei auf der gesamten Strecke zwischen Münchenbuchsee und Schönbühl hinter D.________ hergefahren. Wie lange er sich hinter dem G.__