15 bzw. dessen Verhalten zu beobachten. Bei dichtem Verkehr sei es schwierig, durch den Rückspiegel eine offene Autoscheibe zu erkennen; zudem hätte sich das Fahrzeug des Beschuldigten ohnehin im toten Winkel befunden. Auch wenn D.________ den Kopf gedreht hätte, hätte er nichts beobachten können. Die breite B-Säule seines Fahrzeugs hätte ihm auch die Sicht auf eine allfällige Wurfbewegung nehmen müssen. Die Aussagen von D._____