_ sei so 110 km/h gefahren und habe auf 90 km/h abgebremst, was einen Unfall verursachen könne. Auf Vorhalt, dass er früher ausgesagt habe, er habe die Lichthupe nur einmal betätigt, präzisierte er, dass er nicht mehr wisse, ob er einmal oder zweimal die Lichthupe betätigt habe. Auf Vorhalt, dass bei 100 km/h ein Abstand von 4 Sekunden rund 111 Meter betrage, gab er an, dass dies nicht stimme und es keine 100 Meter gewesen seien. Zum Vorwurf hielt der Beschuldigte fest, wenn man Auto fahre, fahre man geradeaus. Man fahre nicht breit. Wenn er das gemacht hätte, hätte er auch die anderen Autos abgedrängt. Es könne nicht sein. Von Münchenbuchsee bis Grauholz sei er hinter D.____