Anschliessend sei er weitergefahren. Er habe ihn anschliessend noch einmal gesehen, da sie auf der gleichen Autobahn gefahren seien. Auf Vorhalt des Vorwurfs, dass er einen harten Gegenstand gegen den roten G.________ (Fahrzeugmarke) geworfen habe, gab er an, nichts gemacht und geworfen zu haben. Es sei eine dreispurige Autobahn, er sei ganz links und das andere Fahrzeug ganz rechts gefahren. Er habe gar nichts werfen können, da es in der Mitte ja noch andere Fahrzeuge gehabt habe. Auf Frage, wieso er die Lichthupe betätigt habe, gab er an, dass der andere Fahrer ihn ca. während 4 Minuten nicht habe passieren lassen.