Auf Vorhalt des strafrechtlichen Vorwurfs gab er an, mit ca. 120 km/h auf der linken Seite hinter dem fraglichen Personenwagen gefahren zu sein. Dieser habe ihn nicht überholen lassen, woraufhin er die Lichthupe betätigt habe. Daraufhin habe das Fahrzeug abgebremst und wieder beschleunigt, damit er reinfahre. Anschliessend sei er auf die rechte Spur gefahren. Er habe ihn jedoch nicht überholen können. Während des Überholens habe der andere ihm den Mittelfinger gezeigt. Er habe ihm darauf angezeigt, dass er mit ihm sprechen wolle, warum er dies tue. Anschliessend sei er weitergefahren.