Den Vorwurf, dass er einen Stein aus dem Fenster geworfen habe, bestritt er. Er habe keinen Stein im Auto und wisse nicht, wieso er einen solchen herumführen sollte. Auf Frage der Verteidigung gab der Beschuldigte an, zwischen Münchenbuchsee und Schönbühl ca. 100-110 km/h gefahren zu sein. D.________ sei 80 km/h gefahren oder weniger. Der Beschuldigte wurde am 18. April 2016 durch die Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland einvernommen (pag. 40 ff.). Auf Vorhalt des strafrechtlichen Vorwurfs gab er an, mit ca. 120 km/h auf der linken Seite hinter dem fraglichen Personenwagen gefahren zu sein.