Daraufhin habe der Personenwagen mehrmals abgebremst. Der andere habe dann auf den rechten Fahrstreifen gewechselt und der Lenker habe ihm, als er auf gleicher Höhe gewesen sei, den Mittelfinger gezeigt. Er sei dann weiter gefahren. Auf Vorhalt, dass er beschuldigt werde, den Mindestabstand bei ca. 130 km/h nicht eingehalten zu haben, gab der Beschuldigte an, dass das Tempo nach Schönbühl reduziert sei, er sei ca. 110 km/h gefahren. Zudem habe Feierabendverkehr geherrscht. Der eingehaltene Abstand sei normal gewesen. Den Vorwurf, dass er versucht habe, das Fahrzeug auf den Pannenstreifen abzudrängen, bestritt er.