Er habe die Beifahrerscheibe runtergelassen, sei auf den Beifahrersitz gelangt und habe etwas rausgeworfen. Nachdem die Zeugin erneut auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen wurde, bestätigte sie die Richtigkeit ihrer Aussagen. Auf Frage der Verteidigung, wie sie den Beschuldigten habe sehen können, wo er doch links gefahren sei, gab sie an, dass das Auto vier Scheiben habe und man relativ gut raus sehe, auch wenn ein Sitz dazwischen gewesen sei. Im Zeitpunkt des Wurfs sei die Sperrfläche zwischen ihnen gewesen, sie könne aber nicht sagen, wie viel es gewesen sei. Auf erneute Frage gab sie an, dass die Sperrfläche auseinander gehe und breiter werde.