Sie hätte nicht mitbekommen, dass der Beschuldigte Gesten gemacht habe. Ob Herr D.________ Gesten gemacht habe, habe sie nicht mehr in Erinnerung. Darauf habe sie nicht geachtet. Auf Vorhalt der Aussagen des Beschuldigten bestritt sie, dass D.________ gebremst habe. Er hätte nicht einmal vom Gas gehen können. Sie wüsste auch nicht, warum sie ihn nicht hätten vorbeilassen sollen, wenn sie gekonnt hätten. Sie hätten ihn erst auf Höhe Grauholz wieder wahrgenommen. D.________ habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass er jetzt langsam fahre. Der Aufprall des Wurfgeschosses sei schon sehr laut gewesen, was bei dieser Geschwindigkeit nicht erstaune.