vom Gas gegangen, hätte es geknallt. Auf Vorhalt eines Metermasses präzisierte sie, dass es wohl nicht viel mehr als einen Meter gewesen sei, wenn sie das Nummernschild nicht mehr sehen könne. Sie sei aber nicht gut im Schätzen. Der Beschuldigte sei ca. 5-10 Sekunden so gefahren. Der Beschuldigte habe die Lichthupe betätigt. Auf Vorhalt, dass sie sich gemäss früheren Aussagen daran nicht erinnern konnte, gab sie an, sie wolle es nicht behaupten und dem Beschuldigten nichts unterstellen, es sei schon lange her. Herrn D.________ habe sie gesagt, er solle aus dem Weg gehen, was er auch gemacht habe.