als Zeugin ihre bisherigen Aussagen. Auf Frage, ob sie mit D.________ über den Vorfall geredet habe, gab sie an, sie hätten nicht über den Inhalt gesprochen. Auf Vorhalt der anderslautenden Aussagen von D.________ gab sie schliesslich zu, sie hätten schon darüber geredet, da sie beide nervös gewesen seien. Zum Sachverhalt sagte E.________ aus, dass sich bei der Auffahrt Schüpfen ein Auto hinter ihnen befunden habe, welches von einem anderen bedrängt worden sei. Sie hätten dann nicht auf die Seite ausweichen können, weil von der Auffahrt her Autos reingekommen seien. Sie hätten dann aber sobald es möglich gewesen sei auf die rechte Spur gewechselt.