Auch Herr D.________ habe keine Geste gemacht. Das Geräusch, welches der Gegenstand verursacht habe, sei dumpf und laut gewesen und von der Seite her gekommen. Sie hätte schon einmal einen Steinschlag beim alten Auto gehabt. Sie hätte noch nie erlebt, dass ein Auto so nahe aufgefahren sei. E.________ bestätigte auf entsprechende Frage, dass sie die Halterabfrage gemacht habe. Auf Frage der Verteidigung gab E.________ an, ihr Vater habe ihr geraten, Anzeige zu erstatten, da ein Sachschaden entstanden sei. Auch ihr damaliger Freund sei dieser Meinung gewesen. Der Beschuldigte habe den Gegenstand auf Höhe der Sperrfläche mit der rechten Hand geworfen.