10 ein Stein gewesen sei. Sie sei erschrocken und hätte nicht damit gerechnet. Es habe ungefähr die Grösse eines 5 Franken Stücks gehabt. Der Beschuldigte habe die Scheibe runtergelassen und ihnen etwas angeworfen. Sie sei geschockt gewesen und habe gezittert. Sie hätte als Fahrerin nicht gewusst, wie reagieren. Zu Hause hätten sie den Schaden gesehen. Wenn kein Sachschaden entstanden wäre, hätten sie keine Anzeige eingereicht. Sie sei jedoch dabei gewesen, das Auto abzubezahlen. Auf Frage gab E.________ an, der Beschuldigte sei – als er sich habe zurückfallen lassen – auf der Überholspur geblieben.