Erst dann habe sie die Autonummer notiert. Ihre Eltern hätten ihnen geraten, die Polizei zu verständigen und Anzeige zu erstatten. E.________ verneinte, dass sie den anderen Fahrer provoziert hätten. D.________ sei nicht längere Zeit auf der Überholspur gefahren. Ganz im Gegenteil habe er sich sogar auf die rechte Fahrspur gedrängt. Am 18. April 2016 wurde E.________ von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern als Zeugin einvernommen (pag. 28 ff.). Sie bestätigte ihre bisherigen Aussagen und gab an, dass D.________ ihr Exfreund sei. Kurz vor der Auffahrt Münchenbuchsee habe Herr D.________ gesehen, dass ein Fahrzeug dem Auto hinter ihnen sehr schnell aufgefahren sei.