Er hätte den Beschuldigten gerne vorbeifahren lassen wollen, dies sei aber nicht gegangen. Das zweite Mal sei es genau gleich abgelaufen. Der Beschuldigte habe ihn dann absichtlich nach rechts über den Pannenstreifen abgedrängt. Er sei auf seinen Streifen gekommen und er selbst sei mehr als die Hälfte der Fahrzeugbreite im Pannenstreifen drin gewesen. Das Abdrängen habe bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h vielleicht 5 Sekunden gedauert. Der Beschuldigte sei bis auf 40 cm an ihn herangefahren. Weder er noch der Beschuldigte hätten Gesten gemacht.