Es habe links einen weissen Streifen und der Beschuldigte sei auf diesen aufgefahren. Er sei etwas links versetzt gefahren. Auf erneute Nachfrage gab D.________ an, es sei sicher nur einen halben Meter bis einen Meter gewesen, mehr nicht. Der Beschuldigte sei ca. 100 bis 200 Meter hinter ihm her gefahren und habe mehrfach auch die Lichthupe betätigt. Sie seien angespannt gewesen. Wäre er alleine im Auto gewesen, wäre er vielleicht vom Gas gegangen. Aber dann hätte es einen Unfall gegeben. Und es sei ja nicht sein Auto gewesen. Er hätte den Beschuldigten gerne vorbeifahren lassen wollen, dies sei aber nicht gegangen.