Als er dann nach rechts ausgewichen sei, habe der Beschuldigte nicht überholt. Dann sei er wieder auf den Überholstreifen gefahren, da er rechts in einer engen Lücke gefahren sei und den Mindestabstand sonst nicht hätte einhalten können. Als er das zweite Mal rechts gefahren sei, habe der Beschuldigte ihn überholt und auf den Pannenstreifen abgedrängt. Dann sei der Beschuldigte weggefahren. Sie hätten sich dann im Grauholz wieder gesehen, wo er gezwungen gewesen sei, den Beschuldigten zu überholen. Der Beschuldigte habe die Geschwindigkeit nicht eingehalten, die anderen hätten ihn mittels Hupen dazu aufgefordert, die Geschwindigkeit einzuhalten.