anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung noch einmal als Zeuge einvernommen (pag. 156 ff.). Er bestätigte seine bisherigen Aussagen und gab an, vorher kurz mit Frau E.________ im Hinblick auf die Hauptverhandlung über den Vorfall gesprochen zu haben. Sie seien auf der Autobahn von Lyss her Richtung Bern gefahren. Er habe gesehen, dass einer hinter ihnen ganz schnell habe fahren wollen. Er habe aber nicht nach rechts auf die Fahrbahn wechseln können, da bei der Einfahrt Münchenbuchsee viele Autos reingekommen seien. Als er dann nach rechts ausgewichen sei, habe der Beschuldigte nicht überholt.