Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte hinter ihm gefahren sei und auf Frage, wie er so die Wurfbewegung habe sehen können, gab D.________ an, der Beschuldigte sei nur ca. einen Meter hinter ihm gewesen und sie hätten Sichtkontakt über die Seitenscheibe und seine Frontscheibe gehabt. Beim Verlesen ergänzte er, dass der Beschuldigte unmittelbar neben ihm gewesen sei, als dieser den Gegenstand geworfen habe. Auf Frage der Verteidigung gab D.________ an, der Beschuldigte sei ca. 60 km/h gefahren, da ihn auch Lastwagen überholt hätten. Er selbst sei ca. 100 km/h gefahren. Schliesslich wurde D.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung noch einmal als Zeuge einvernommen (pag.