_ habe jedoch mit ihrem Vater gesprochen, er selbst sei nicht gross dabei gewesen. D.________ zog sich zudem als Privatkläger zurück, ersuchte jedoch darum, dass ihm der Ausgang des Verfahrens gegen den Beschuldigten mitgeteilt werde. Auf Frage der Verteidigerin gab D.________ an, er habe gesehen, dass die Scheibe auf der Beifahrerseite unten gewesen sei, als der Beschuldigte sich ca. 5 Meter hinter ihm befunden habe. Er habe einfach eine Wurfbewegung gesehen, jedoch keinen Gegenstand. Der Beschuldigte habe den Arm nicht draussen gehabt. Auf Vorhalt, dass der Beschuldigte hinter ihm gefahren sei und auf Frage, wie er so die Wurfbewegung habe sehen können, gab D._____