7 gefahren und der andere mit der Hälfte seines Fahrzeuges auf der rechten Normalspur. Es habe etwa 2 Sekunden gedauert, dann sei der andere weggefahren. Sie hätten Sichtkontakt gehabt, aber er habe keine Geste gegenüber dem Beschuldigten gemacht. Auch dieser habe keine Gesten gemacht. Nach der Raststätte Grauholz hätten sie wieder Sichtkontakt gehabt. Er habe den Beschuldigten überholt. Bei der Verzweigung Thun/Freiburg habe der Beschuldigte die Scheibe runtergelassen und etwas gegen sie geworfen. Auf Frage konnte D.________ nicht angeben, was es gewesen sei.