als Privatkläger durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern einvernommen (pag. 17 ff.). Er bestätigte seine bisherigen Aussagen und gab an, sich in der Zwischenzeit von E.________ getrennt zu haben. Er habe das Auto des Vaters seiner damaligen Freundin privat genutzt, da er gerne Auto fahre. Der Beschuldigte sei von Richtung Lyss hergekommen und habe bereits einen VW Sharan hinter ihm bedrängt. Er selbst habe nicht rechts rüber fahren können. Der Beschuldigte sei ihm recht nahe aufgefahren, wobei sie ca. 130 km/h gefahren seien. Sobald es möglich gewesen sei, sei er rechts in eine enge Lücke rein gefahren.